Gremien

Kirchenvorstand

 

Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.
Die zusammenfassende Antwort auf die Frage nach den damit verbundenen Rechten und Pflichten geben das Kirchenrecht und die Grundsatzbestimmung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924:

 „Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“

Folgende Gemeindemitglieder sind im Kirchenvorstand vertreten:

Name Funktion Ende der Amtszeit
Domenico Baruffa Gewähltes Mitglied 31.12.2024
Marianne Dohmann Gewähltes Mitglied 01.11.2024
Elisabeth Grieswelle Gewähltes Mitglied 30.11.2027
Norbert Harbig 1. Stellvertreter 30.11.2027
Manfred Henke Gewähltes Mitglied 31.12.2024
Maria Hudzik Gewähltes Mitglied 30.11.2027
Frank Scharenberg 2. Stellvertreter 30.11.2027
Mechthild Schemmer Gewähltes Mitglied 31.12.2024
Bernhard Brackhane Patronatsinhaber